Über die Förderung
Die Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser unterstützt Projekte, die allgemein in einem thematischen Zusammenhang mit der GGKG stehen (s. Satzung: Verwirklichung des Vereinszwecks), eine möglichst breite Zielgruppe ansprechen und insbesondere wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, eine möglichst große Diversität des Projektteams berücksichtigen und die Sichtbarkeit der GGKG unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass unser jährliches Budget zur Förderung max. 3.000,00 € beträgt und nur unter Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit voll ausgeschöpft werden kann.
Kriterien für die Förderfähigkeit
Hat Ihre Projektidee Aussicht auf Förderung? Mit unserer Übersicht finden Sie es auf einen Blick heraus.
Eine Erfüllung dieser Kriterien stellt keine Garantie auf Förderung dar. Nach Erhalt des Antrags entscheidet der Vorstand über die Förderung.
Nutzen Sie für Ihren schriftlichen Antrag bitte unser Formular zur Förderung durch die GGKG e.V..
Bei gebärdensprachlichen Anträgen in Videoform bitten wir Sie, sich an den im Formular formulierten Fragen zu orientieren und diese zu beantworten.
Anträge sind zu richten an geschaeftsfuehrung(at)ggkg.online.