Veröffentlichung von Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten in DAS ZEICHEN

Eines der Ziele der GGKG e. V. ist die Nachwuchsförderung. Dementsprechend möchte die GGKG Studierende ermuntern, ihre Abschlussarbeit zu einem für DAS ZEICHEN relevanten Bereich in der Zeitschrift in einer überarbeiteten Fassung zu veröffentlichen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Arbeit sollte mindestens eine Note von 2.0 erzielt haben.

2. Es muss eine Empfehlung seitens eines*einer Gutachter*in vorliegen, mit der Letztere*r sich in eindeutiger Weise für die Veröffentlichung der Arbeit ausspricht. Diese Empfehlung enthält darüber hinaus im Falle, dass die BA-/MA-Arbeit eine empirische Datenerhebung enthält, die Zusicherung, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes, in dem die betreffende Hochschule liegt, bei der Datenerhebung eingehalten wurden und auch durch die Veröffentlichung der Daten nicht verletzt werden.

3. Der*die Verfasser*in muss im Falle einer empirischen Datenerhebung, bei der Personen befragt wurden, von allen beteiligten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, dass die erhobenen Daten (anonymisiert!) im ZEICHEN veröffentlicht werden dürfen.

4. Sollten die Voraussetzungen 1–3 erfüllt sein und das Thema der Arbeit in das thematische Spektrum der Zeitschrift passen, hat die*der Verfasser*in die Aufgabe, auf der Grundlage der BA-/MA-Arbeit einen Artikel zu erstellen, der einen bestimmten Aspekt oder Teil der Arbeit aufgreift. D.h., der Artikel stellt NICHT lediglich die gekürzte Fassung der Arbeit dar!

Interessierte Studierende wenden sich bitte an mail@das-zeichen.online